HCS Hübner Computer Systeme GmbH - Eching bei Landshut

Tel.: 08709 / 92330


 

Sehr geehrte Damen und Herren,

Am 25. Mai 2018 greift die neue DSGVO nach der zweijährigen Übergangsphase. Die Übergangsphase war dieses Mal alles andere als Leise, von allen Seiten hören Sie Umsetzungsvorgaben, Richtlinien und Strafandrohungen bei Nichteinhaltung.

Dabei werden personenbezogene Daten ganz besonders in den Fokus rücken. Jede Firma hat diese in der Personalabteilung wie z.B. Namen, Alter und Adresse der Mitarbeiter. Aber auch personalisierte Emailadressen von Kunden, Kundennummern oder Telefonnummer die einer natürlichen Person zugeordnet werden können, fallen in die DSGVO.

Werden diese Daten bei Ihnen nach dem „Stand der Technik“ der IT-Sicherheit geschützt und aufbewahrt?

Was meint „Stand der Technik“? Nun, das kann eine Firewall sein oder auch die Verschlüsselung von Unternehmensdaten und der Zugriff über eine 2-Faktor-Authentifizierung. Unserer Meinung nach geht es für Sie als Kunde um die Einfachheit der Handhabung und Zumutbarkeit gegenüber Ihrer Firma.

 

 
Mit unserem IT-Sicherheitscheck erhalten Sie einen noch genaueren Überblick über Ihren aktuellen „Stand der Technik“ in Ihrer IT-Infrastruktur   Haben Sie bereits Ihre persönliche Haftplicht-Versicherung geprüft, ob diese das Thema Datenschutz abdeckt?

 

Ab dem 25. Mai 2018 kann die Aufsichtsbehörde Bußgelder verhängen

Zum Stichtag kann die Aufsichtsbehörde zur Prüfung in Ihr Unternehmen kommen und die Einhaltung begutachten, die erhobenen Bußgelder bleiben der jeweiligen Aufsichtsbehörde überlassen. Wir möchten Ihnen helfen dieser Prüfung schon vorab entgegen zu wirken.

Als Geschäftsführer haften Sie persönlich für die Nichteinhaltung oder Verletzung der DSGVO in Ihrem Unternehmen. Aktuell versucht die Bundesregierung die maximale Strafe für natürliche Personen bis zu 300.000€ zu deckeln, ein Ergebnis liegt noch nicht vor.

Sprechen Sie uns für weitere Informationen mit uns. Wir beraten Sie gerne!

HCS Systemhaus Landshut Logo mit Schrift